Verkehrszeichen 201-51 „Andreaskreuz stehend, mit Blitzpfeil“: Das Andreaskreuz weist auf einen Bahnübergang hin. Hier haben Schienenfahrzeuge Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr. Andreaskreuze dürfen nicht mit anderen Verkehrsschildern kombiniert werden und stehen in der Regel auf beiden Straßenseiten. Dieses Zeichen wird verwendet, wenn die Bahnstrecke eine elektrische Oberleitung hat.
Für die Befestigung der Schilder am Mast sind laut IVZ-Norm 2 Schellen erforderlich.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 1350 x 180 mm
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 201-51
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
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