Verkehrszeichen 257-59 „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“: Verbietet die Nutzung von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen auf dem Bereich, auf dem das Schild steht. Es ist eine Erweiterung der bestehenden Verbote für andere Fahrzeuge und gilt speziell für Elektrokleinstfahrzeuge, die nach der eKFV definiert sind.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Durchmesser: 420 oder 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 257-59
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1