Verkehrszeichen 156-11 „Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe, Aufstellung rechts“: Der Bahnübergang wird durch Gefahrenzeichen (VZ 151) und dreistreifigen Bake angezeigt. Wenn die Baken in anderen Abständen aufgestellt werden müssen, da es örtliche Verhältnisse erfordern, muss der Abstand oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden. Hier ist der Bahnübergang in 150 m Entfernung.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Seitenlänge: 630 oder 900 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 156-11
Verkehrszeichen-Typ: Gefahrenzeichen
nach StVO §40 Absatz 6 und 7