Verkehrszeichen 274.1-20 „Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig)“: Dieses Zeichen kennzeichnet den Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen. Hier wird eine vorsichtige Fahrweise erwartet, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährten. Es soll so aufgestellt werden, dass es rechtzeitig vor der Einfahrt in die Zone zu erkennen ist. Es empfiehlt sich, die doppelseitige Variante (Z0274.1-41) mit dem Zeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone“ auf der Rückseite zu wählen.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 840 x 840 oder 600 x 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 274.1-20
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
Lieferung:
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