Verkehrszeichen 244.1-40 „Fahrradstraße doppelseitig“: Das Verkehrszeichen kennzeichnet den Anfang und das Ende einer Straße, die nur für den Radverkehr freigegeben ist. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist hier erlaubt.
Zusatzzeichen können das Befahren auch anderen Verkehrsteilnehmern erlauben. Dann gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Falls nötig, muss die Geschwindigkeit noch weiter verringert werden.
Zur Befestigung empfehlen wir den Rohrrahmen E32 und die Lochung nach IVZ-Norm gemäß Standardplan III.
Hinweis: Doppelseitige Schilder können nur nach IVZ-Norm Standarplan III gelocht werden, wenn sie in Verbindung mit dem passenden Rohrrahmen bestellt werden.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 600 x 600 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 244.14
Lieferung:
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