Verkehrszeichen 244.3-40 „Fahrradzone doppelseitig“: Das Zeichen kennzeichnet den Anfang einer Fahrradzone. Wenn durch Zusatzzeichen nicht ausnahmsweise weitere Fahrzeugarten freigegeben sind, dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge diese Zone befahren. Fahrradzonen können innerorts ausgewiesen werden und dürfen sich nicht mit Tempo-30-Zonen überschneiden. Erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Vorderseite Zeichen 244.3 – Rückseite Zeichen 244.4
Zur Befestigung empfehlen wir den Rohrrahmen E32 und die Lochung nach IVZ-Norm gemäß Standardplan III.
Hinweis: Doppelseitige Schilder können nur nach IVZ-Norm Standarplan III gelocht werden, wenn sie in Verbindung mit dem passenden Rohrrahmen bestellt werden.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 600 x 600 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 244.3-40
Lieferung:
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Hinweis zur Artikelbeschreibung:
Technische Informationen und Abbildungen sind nicht verbindlich. Änderungen und Verbesserungen unserer Produkte immer möglich. Angaben in Prospekten, Katalogen oder Angeboten sind daher lediglich als Richtwerte zu verstehen.
* Die Bilder sind Musterabbildungen, das tatsächliche Produkt kann abweichen