Verkehrszeichen 310-40 „Ortstafel doppelseitig“: Das Verkehrszeichen gibt den Beginn einer geschlossenen Ortschaft an. Ab hier gilt Tempo 50 km/h. Die Zeichen sind, bei der Einfahrt in den Ort, auf der rechten Seite anzuordnen, dass sie auch, bei der Ausfahrt aus dem Ort deutlich erkennbar sind. Ist das nicht möglich, ist die Ortstafel auch links aufzustellen.
Vorderseite Zeichen 310 – Rückseite Zeichen 311O
Ortstafeln werden gern entwendet, speziell bei ausgefallenen Ortsnamen. Um einen kostspieligen Austausch zu vermeiden, empfehlen wir ihnen die Befestigung mit Abreißmutter und Schraube. Die Abreißmutter ist so konzipiert, dass sie beim Anziehen bei Erreichen eines bestimmten Drehmoments abreißt. Zurück bleibt eine konische Mutter, die nicht mehr einfach so gelöst werden kann. Die Montage ist einfach und kommt ohne Spezialwerkzeug aus. Auch bestehende Schilder lassen sich so absichern.
Den Diebstahlschutz – Befestigungssatz finden sie hier!
Bitte geben Sie Ihren „WUNSCHTEXT“ per Mail oder über das Kontaktformular an. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie uns.
Zur Befestigung empfehlen wir bei:
- der Größe 600×900 den Rohrrahmen E48
- der Größe 840×1260 den Rohrrahmen E49
und die Lochung nach IVZ-Norm gemäß Standardplan III.
Hinweis: Doppelseitige Schilder können nur nach IVZ-Norm Standarplan III gelocht werden, wenn sie in Verbindung mit dem passenden Rohrrahmen bestellt werden.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2, RA3 oder RA3 brillant
Größe: 600 x 900 oder 840 x 1260 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard oder Brillantgelb
Verkehrszeichen-Nr.: 310-40
Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen
nach StVO §42 Absatz 2
Lieferung:
🚚 – Die Lieferung erfolgt zerlegt! Bitte beachten Sie, dass das Entladen in Ihrer Verantwortung liegt und ein Stapler erforderlich ist. Auf Wunsch kann die Spedition gegen einen Aufpreis mit einem Mitnahmestapler unterstützen.
Hinweis zur Artikelbeschreibung:
Technische Informationen und Abbildungen sind nicht verbindlich. Änderungen und Verbesserungen unserer Produkte immer möglich. Angaben in Prospekten, Katalogen oder Angeboten sind daher lediglich als Richtwerte zu verstehen.
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