Verkehrszeichen 229-20 „Taxenstand Ende, Aufstellung rechts“: An Taxenständen dürfen nur Fahrzeuge halten und parken, die der Personenbeförderung dienen. Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der Taxen oder durch die aufgestellten Zeichen 229-10 bis 229-31 oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 630 x 420 oder 900 x 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 229-20
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
Lieferung:
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