Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“: Hier ist die Einfahrt in die beschilderte Fahrbahn verboten. Das Zeichen wird hauptsächlich am Ende einer Einbahnstraße verwendet. Das Verkehrsschild 267 steht entweder an der rechten Fahrbahn oder an beiden Fahrbahnseiten. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 ist die Einfahrt für den Radverkehr zugelassen.
Material: Aluminium oder Dibond
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Durchmesser: 420, 600 oder 750 mm
Bauart: Flachform, Alform, Rundform oder Dibond
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 267
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
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