Verkehrszeichen 257-51 „Verbot für Reiter“: Das Verkehrszeichen verbietet den Ein- und Durchgang für alle Reiter oder Führer von Pferden. Das Verbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verbot kann durch Zusatzzeichen relativiert werden, z.B. kann es zeitlich befristet sein.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Durchmesser: 420 oder 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 257-51
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
Lieferung:
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