Verkehrszeichen 151 „Bahnübergang“: Achtung Bahnübergang! Es ist auf Züge und Schienenbahnen zu achten, die Vorrang haben. Das gilt sowohl für beschrankte als auch für unbeschrankte Übergänge. Innerhalb von Ortschaften darf dieses Verkehrszeichen allein stehen. Außerhalb von Ortschaften sind die Zeichen für beide Straßenseiten anzuordnen und es sind zusätzliche Bakenzeichen (Z156 – Z162) zu verwenden, mit denen die Entfernung bis zum Bahnübergang angezeigt wird.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Seitenlänge: 630 oder 900 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 151
Verkehrszeichen-Typ: Gefahrenzeichen
nach StVO §40 Absatz 6 und 7
Lieferung:
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