Verkehrszeichen 156-10 „Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, Aufstellung rechts“: Der Bahnübergang wird durch Gefahrzeichen (VZ 151) und einer dreistreifigen Bake angezeigt, wobei die Streifen der Baken zur Fahrbahnseite geneigt sind. Außerhalb von Ortschaften sind die Zeichen für beide Seiten anzuordnen. Der Bahnübergang befindet sich in 240 m Entfernung.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Seitenlänge: 630 oder 900 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 156-10
Verkehrszeichen-Typ: Gefahrenzeichen
nach StVO §40 Absatz 6 und 7
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