Verkehrszeichen 306 „Vorfahrtstraße“: Wer ein Fahrzeug führt, hat hier Vorfahrt. Die bestehende Vorfahrt gilt solange, bis sie durch ein VZ 205 „Vorfahrt gewähren“, 206 „Halt, Vorfahrt gewähren“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“ aufgehoben wird. Das Verkehrsschild 306 steht am Anfang einer Vorfahrtstraße und ist innerhalb geschlossener Ortschaften i.d.R. vor und außerhalb geschlossener Ortschaften i.d.R. hinter jeder Kreuzung von rechts zu wiederholen. Durch Zusatzzeichen kann der Verlauf einer Vorfahrtstraße angezeigt werden.
Hinweis: Um Streuverluste des auftreffenden Lichts und somit eine Abschwächung des Reflektionsgrades bei Verkehrszeichen zu vermeiden, müssen prismatische Folien senkrecht von Schildober- zu Schildunterkante verklebt werden, was im Falles dieses Verkehrszeichens zu einem erheblichen Verschnitt der Folie führt.
Für das VZ 306 bieten wir Ihnen deshalb einen zusätzlichen Folientyp RA2 B (richtungsungebunden) an.
Der Folientyp RA2C ist für dieses Verkehrszeichen weiterhin verfügbar, jedoch unter Aufpreis.
Material: Aluminium oder Dibond
Folientyp: RA1, RA1 C, RA2, RA2 B, RA2 C oder RA3
Größe: 420 x 420, 600 x 600 oder 840 x 840 mm
Bauart: Flachform, Alform, Rundform oder Dibond
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 306
Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen
nach StVO §42 Absatz 2
Lieferung:
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