Verkehrszeichen 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“: Dieses Zeichen wird am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit aufgestellt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. In Tempo-30-Zonen muss der fließende Verkehr Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und Anwohner nehmen. Es gilt die Regelung „Rechts vor Links“. Es empfiehlt sich, das Zeichen 274.2 auf die Rückseite aufzubringen, welches die Ausfahrt aus der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 840 x 840 oder 600 x 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 274.1
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
Lieferung:
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