Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Haltverbot“: Hier darf nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden. Ausnahmen bilden das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen. Das eingeschränkte Haltverbot gilt nur auf der Straßenseite, auf der das Verkehrszeichen angebracht ist. Es gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis eine Regelung für den ruhenden Verkehr durch ein anderes Verkehrszeichen vorgegeben ist. Mobile Haltverbote heben Verkehrszeichen auf, die das Parken gestatten. Durch das Zusatzzeichen 1060-31 gilt das Haltverbot für Fahrbahn und Seitenstreifen. Durch das Zusatzeichen 1053-34 gilt das Haltverbot nur auf dem Seitenstreifen.
Material: Aluminium oder Dibond
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Durchmesser: 420, 600 oder 750 mm
Bauart: Flachform, Alform, Rundform oder Dibond
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 286
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
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