Verkehrszeichen 242.1-40 „Fußgängerzone doppelseitig“: Das Verkehrszeichen kennzeichnet den Anfang und auf der Rückseite das Ende einer Zone, die nur von Fußgängern benutzt werden darf. Durch ein Zusatzzeichen kann die Benutzung der Fußgängerzone für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben werden.
Das Verkehrszeichen ist in Innenstädten zu finden.
Zur Befestigung empfehlen wir bei:
der Größe 600×600 den Rohrrahmen E32
der Größe 840×840 den Rohrrahmen E33
und die Lochung nach IVZ-Norm gemäß Standardplan III.
Hinweis: Doppelseitige Schilder können nur nach IVZ-Norm Standarplan III gelocht werden, wenn sie in Verbindung mit dem passenden Rohrrahmen bestellt werden.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 600 x 600 oder 840 x 840 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 242.1-40
Lieferung:
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Hinweis zur Artikelbeschreibung:
Technische Informationen und Abbildungen sind nicht verbindlich. Änderungen und Verbesserungen unserer Produkte immer möglich. Angaben in Prospekten, Katalogen oder Angeboten sind daher lediglich als Richtwerte zu verstehen.
* Die Bilder sind Musterabbildungen, das tatsächliche Produkt kann abweichen