Verkehrszeichen 315-61 „Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links Anfang“: Fahrzeuge unter 2,8 t dürfen mit dieser Beschilderung auf dem Gehweg parken. Das Zeichen gibt dabei vor, wie das Fahrzeug geparkt werden darf. Die Pfeile zeigen den Anfang und das Ende des Parkbereiches an. Die Parkerlaubnis kann mittels Zusatzzeichen beschränkt oder gebührenpflichtig sein.
Hinweis: Größe 300 x 200 mm (Berliner Maß) kein zugelassens Verkehrszeichen nach StVO.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Größe: 300 x 200, 630 x 420 oder 900 x 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 315-61
Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen
nach StVO §42 Absatz 2
Lieferung:
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