Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen“: Ab dem Vorschriftszeichen dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht von mehrspurigen Kraftfahrzeugen – PKW oder LKW – und Motorrädern mit Beiwagen überholt werden.Das Überholverbot wird nur dort ausgesprochen, wo einspurige Fahrzeuge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten durch einen Überholvorgang gefährdet werden können. Dies können zum Beispiel Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder grundsätzlich unübersichtliche Verkehrslagen sein.
Hinter Kreuzungen und Einmündungen sollte es dann wiederholt werden, wenn dort möglicherweise auch Ortsunkundige einbiegen. Außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt sich die Aufstellung auf beiden Straßenseiten.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
Durchmesser: 420 oder 600 mm
Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 277 oder 277.1
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
nach StVO §41 Absatz 1
Lieferung:
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